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Gründungsformalitäten

 

Die rechtliche Form eines Unternehmens und die daraus entstehenden GRÜNDUNGS-FORMALITÄTEN bestimmen, was als offizieller Gründungstermin angesehen wird.

Einzelfirmen, BGB Gesellschaften oder Vereine:
Da solch eine Firma oder Gesellschaft nicht in das Handelsregister eingetragen wird, können Sie zu dem von uns berechneten günstigsten Termin die erforderlichen Gründungsformalitäten selbst vornehmen. Dieser genau berechnete Gründungstermin bestimmt auch gleichzeitig das Gründungs-Kosmogramm, das die Entwicklungl Ihrer Firma, Gesellschaft oder Ihres Vereines beschreibt.

GmbH oder AG gegründet werden:
Diese Firmen müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Der Eintrag in das Handelsregister sollte zu dem von uns genau berechneten Zeitpunkt erfolgen, da dieser Moment als offizieller Gründungstermin Ihrer Firma angesehen wird.
Dabei ist es sehr hilfreich, wenn Sie sich an einen aufgeschlossenen Notar wenden. Es ist empfehlenswert, schon die Unterschrift unter den Gründungsvertrag beim Notar zu einem von uns berechneten günstigen Termin zu leisten, da dieser Moment das Schicksal der Firma bis zum Eintrag in das Handelsregister bestimmt.

Bitten Sie Ihren Notar sich darum zu kümmern, dass Ihre Firma genau zu dem von uns berechneten Termin in das Handelsregister eingetragen wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies vor allen Dingen dann sehr zuverlässig funktioniert, wenn der Notar einen guten Kontakt zum zuständigen Richter hat.

Der genaue Zeitpunkt des Eintrags Ihrer Firma in das Handelsregister bestimmt auch gleichzeitig das Gründungs-Horoskop , das die Zukunft Ihres Unternehmens beschreibt.

 

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