Die rechtliche
Form eines Unternehmens und die daraus entstehenden
GRÜNDUNGS-FORMALITÄTEN bestimmen, was als
offizieller Gründungstermin angesehen wird.
Einzelfirmen, BGB
Gesellschaften oder Vereine:
Da solch eine Firma oder Gesellschaft nicht in das Handelsregister
eingetragen wird, können Sie zu dem von uns berechneten
günstigsten Termin die erforderlichen Gründungsformalitäten
selbst vornehmen. Dieser genau berechnete Gründungstermin
bestimmt auch gleichzeitig das Gründungs-Kosmogramm,
das die Entwicklungl Ihrer Firma, Gesellschaft oder
Ihres Vereines beschreibt.
GmbH oder AG gegründet
werden:
Diese Firmen müssen in das Handelsregister eingetragen
werden. Der Eintrag in das Handelsregister sollte zu
dem von uns genau berechneten Zeitpunkt erfolgen, da
dieser Moment als offizieller Gründungstermin Ihrer
Firma angesehen wird.
Dabei ist es sehr hilfreich, wenn Sie sich an einen aufgeschlossenen
Notar wenden. Es ist empfehlenswert, schon die Unterschrift
unter den Gründungsvertrag beim Notar zu einem von
uns berechneten günstigen Termin zu leisten, da
dieser Moment das Schicksal der Firma bis
zum Eintrag in das Handelsregister bestimmt.
Bitten Sie Ihren
Notar sich darum zu kümmern, dass
Ihre Firma genau zu dem von uns berechneten Termin in
das Handelsregister eingetragen wird. Die Erfahrung hat
gezeigt, dass dies vor allen Dingen dann sehr zuverlässig
funktioniert, wenn der Notar einen guten Kontakt zum
zuständigen Richter hat.
Der genaue Zeitpunkt
des Eintrags Ihrer Firma in das Handelsregister bestimmt
auch gleichzeitig das Gründungs-Horoskop , das
die Zukunft Ihres Unternehmens beschreibt.
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